AN-Der

 

                                                            Vorstand

Erste Vorsitzende:          Mehmet Yiğit

 

Zweiter Vorsitzender:   Ali  Sah

 

Kassier:    Nürgöl  Kaya

 

Schriftführer:    Necdet Fahracı

 

Beisitzer:    Ali  Nacar

 

Gründungsmitglieder:

 

 Lemia Yiyit, Nil Aslan, Mehmet Yigit, Mehmet Gül,

 Mehmet Aslan, Ali Aslan, Acip Öztürk

 

 
 
 


 
 
 
 
                                                                
                                                                        SATZUNG

 

Die außergewöhnliche Mitglieder Vollversammlung des Migranten Kultur Verein aus Antakya in Deutschlan e.V. hat am 12. Juni 2011 die folgende Satzung einstimmig beschlossen:

  §1 Name und Anschrift des Vereins:

 Name des Vereines lautet ab jetzt zu Deutsch: “Antakya-Nürnberg Kultur- und Solidaritätsverein e.V.”,

Abkürzung: “AN-DER”

Das Betätigungsfeld des Vereines wird Nürnberg und Umgebung sein.

Die Anschrift lautet: Mehmet Yigit, Neuselsbrunn 49, 90471 Nürnberg.

 

 §2-  Ziele des Vereins:

 A-    Solidaritätsarbeit für Arbeiter mit Migrationshintergrund in Nürnberg und Umgebung im Hinblick auf kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen leisten.

B-    Im Einvernehmen mit der Integrationspolitik von Deutschland dazu beitragen, Integration zu begreifen und diese zu fördern.

C-     Sensibilisierungsarbeit zum Thema Kindergarten, Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Initiative ergreifen und Lösungen finden, wenn es auf diesem Feld zu Problemen kommt.

D-    Uns um die Belange der älter werdenden Migrantengeneration kümmern.

E-     Unterstützung der aktiven legalen Organisationen in Nürnberg und Umgebung bei Aktionen zur Demokratie, zu Menschenrechten und zur Umwelt.

F-     Veranstaltungen durchführen, die den globalen Menschenrechts-Richtlinien im Hinblick auf Geschlecht, Religion, Sprache, Nationalität und Rasse entsprechen und keine Diskriminierung zulassen.

G-    Um diese Ziele zu erreichen, führt der Verein 1- Untersuchungen, 2- Seminare, 3- Konferenzen, 4- Podiumsdiskussionen, 5- Kulturveranstaltungen, usw. durch.

 

 §3- Voraussetzugen für eine Mitgliedschaft:

Jeder über 18, der bereit ist, für die Ziele des Vereines zu arbeiten und die demokratischen Prinzipien akzeptiert, darf Mitglied werden. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist obligatorisch. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft. Diese Entscheidung, sei sie positiv oder negativ, wird vom Vorstand dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Der Zeitraum für die Entscheidung über den Mitgliedsantrag beträgt drei Monate.

 

 §4- Voraussetzungen für einen Austritt oder Ausschluß:

 A- Mitglieder können jeder Zeit schriftlich ihren Austritt aus dem Verein erklären.Der Vorstand entscheidet beim Vorliegen des entsprechenden Austrittantrages und bestätigt dann den Austritt mit schriftlicher Benachrichtigung des Mitglieds.

B- Mitglieder, die den Zielen des Vereines zuwiderhandeln und dem Verein erheblich schaden, werden mit Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen. Diese Entscheidung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.

C- Mitglieder, die mit dem Mitgliedsbeitrag mindestens drei Monate im Verzug sind, verlieren automatisch ihre Mitgliedschaft.

Mitglieder, die vom Vorstand vom Verein ausgeschlossen wurden, bekommen für die nächste Mitgliedervollversammlung die Gelegenheit, sich zu verteidigen. Über den endgültigen Ausschluß entscheidet sodann die Vollversammlung.

 

 §5- Der Vorstand:

 Der Vorstand besteht aus 1- Vorsitzende(r) 2- Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) 3- Geschäftsführer(in) 4- Kassenwart(in) 5- Revisor(in). Außerdem werden zwei Ersatzleute in den Vorstand gewählt. Diese dürfen an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen, Vorschläge machen und mitdiskutieren, jedoch bei Entscheidungsfindungen nicht mitwählen. Die Entscheidungen des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit getroffen.

Ein Vorstandsmitglied, das drei Mal hintereinander unetschuldigt den Vorstandssitzungen fernbleibt, verliert seinen Platz im Vorstand. Im Falle des Verlustes oder der Aufgabe einer Vorstandsmitgliedschaft rückt der erste Ersatzvorstandsmitglied auf.

 

 §6- Mitgliedsbeiträge:

 Der Mitgliederjahresbeitrag für den Verein beträgt 60 €. Für Mitglieder mit einem Monatseinkommen unter 400 €, Schüler/Studenten und Rentner beträgt der Mitgliederjahresbetrag 30 €.  Die Beiträge können jährlich oder alle 6 Monate entrichtet werden. Über die Höhe des Mitgliederbeitrags entscheidet die Hauptvollversammlung alle zwei Jahre.

 

 §7- Ordentliche Mitgliedervollversammlung:

 Die ordentliche Mitgliedervollversammlung findet einmal im Jahr im Februar statt. Bei Bedarf wird entweder auf Verlangen vom Vorsitzenden, oder mit einem schriftlichen Antrag von einem Drittel aller Mitglieder die außergewöhnliche Mitgliedervollversammlung einberufen.

 Der Vorsitzende lädt für die ordentliche oder außergewöhnliche Mitgliedervollversammlung mindestens vier Wochen vorher alle Mitglieder mit schriftlicher Einladung ein, in der Ort, Datum und Tagesordnungspunkte mitgeteilt werden.

 

 §8- Hauptvollversammlung und Wahl der Versammlungsleitung:

 A- Die Hauptvollversammlung findet alle zwei Jahre statt. Dies teilt der Vorsitzende den Mitgliedern mindestens vier Wochen im Voraus mit Angabe von Ort, Datum und Tagesordnungspunkten schriftlich mit.

B- Die Hauptvollversammlung ist mit Anwesenheit von zwei Drittel aller Mitglieder entscheidungsfähig. Falls diese Mehrheit nicht zustande kommt, findet die Hauptvollversammlung spätestens vier Wochen danach mit einfacher Mehrheit der Mitglieder statt.

C- Eine Versammlungsleitung wird in der Hauptvollversammlung gewählt. Die Leitung besteht aus einem Versammlungsleiter und zwei Protokollanten.  

D- Die Versammlungsleitung stellt zunächst die Anzahl der anwesenden Mitglieder und die Beschlußfähigkeit der Vollversammlung fest und stellt die Tagesordnung vor.

E- Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt.

F- Der Vorstand stellt seinen Arbeitsbericht vor. Darüber wird diskutiert und danach wird über die Entlassung des Vorstandes abgestimmt.

G- Der neue Vorstand wird geheim gewählt, die abgegebenen Stimmen werden offen gezählt. Jeder Posten im Vorstand wird einzeln gewählt. Das in den Vorstand reingewählte Mitdglied muss der Versammlungsleitung gegenüber erklären, dass es die Wahl annimmt.

H- Die Hauptvollversammlung ist das höchste Gremium des Vereins und die hier gefällten Beschlüsse sind für den Vorstand bindend.

I- Die Wahlergebnisse der Hauptvollversammlung und die Beschlüsse werden mit Angabe von Ort und Datum protokolliert. Das Protokoll wird vom versammlungsleiter und den zwei Protokollanten unterzeichnet und in der Vereinsakte abgeheftet.

 

 §9- Satzungsänderungen:

 Für eine Satzungsänderung müssen zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sein. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Falls bei der ersten Mitgiledervollversammlung keine Mehrheit gefunden wird, findet die zweite Mitgliedervollversammlung spätestens vier Wochen danach mit einfacher Mehrheit aller Mitglieder statt.  

 

 §10- Vereinsaufgabe:

 Die Vereinsaufgabe darf nur mit den Stimmen von zwei Drittel aller Mitglieder erfolgen. Über Besitz und dessen weiterer Verwendung entscheiden die Mitglieder mit einfacher Mehrheit.

 

 
 
 
 

 

 
  

 

  

Antakya Kültür Derneği  |  antakyakultur@yahoo.de